Bei der Zulassung für Sonderkennzeichen werden die Voraussetzungen vor Ort geprüft. Sprich ob man berechtigt ist, Saison, E oder H zu führen. Das hebelt die Online-Zulassung aus.
Zitat (exemplarisch StVA Kreis Düren): https://www.kreis-dueren.de/kr…iebsetzung-von-fahrzeugen
Online-Zulassung und Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
Über das Online-Portal der Zulassungstelle können unter bestimmten Voraussetzungen folgende Zulassungs- bzw. Abmeldeverfahren online beantragt werden:
- Außerbetriebsetzung
- Wiederzulassung auf den gleichen oder einen neuen Halter mit neuem oder bisherigen Kennzeichen
- Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs mit Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Anschriftenänderung innerhalb des Kreises Düren
- Umschreibung eines Fahrzeugs aus einem anderen Zulassungsbezirk mit und ohne Halterwechsel mit neuem oder bisherigen Kennzeichen
- Halterwechsel eines Fahrzeugs innerhalb des Kreises Düren mit neuem oder bisherigen Kennzeichen
Voraussetzungen und Ausnahmen:
- Internetbasierte Anträge können derzeit nur von natürlichen Personen gestellt werden, welche über den neuen Personalausweis mit Online-ID Funktion verfügen und ein entsprechendes Lesegerät ist vorhanden.
- Keine Online-Zulassung für besonderen Kennzeichen, wie z.B. Saison-, Oldtimer- oder E-Kennzeichen.
- Die Fahrzeuge dürfen nicht von der Zulassungs- und Versicherungspflicht ausgenommen sein.
- Das Fahrzeug verfügt je nach Antragsart über eine onlinefähige Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und ggfl. Teil II (Fahrzeugbrief) und Stempelplaketten (Landeswappensiegel auf den Kennzeichen). Diese verfügen jeweils über einen verdeckt angebrachten Sicherheitscode, der zur Verwendung im internetbasierten Verfahren freigelegt werden darf.
- Die Gebühren für die Online-Vorgänge sind per ePayment zu entrichten.